Die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 - zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - wird in Deutschland durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E, momentan noch im Entwurf) umgesetzt. Nach dem HinSchG-E sollen gewisse Beschäftigungsgeber und Dienststellen zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeber verpflichtet werden. Mithilfe dieses Tools können Sie evaluieren, ob Sie schon jetzt als Verpflichteter handeln müssen.
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Ergebnis
Sie sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, soweit sie mindestens 50 Beschäftigte beschäftigen.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine erste, automatisch generierte Einordnung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine rechtsverbindliche Einschätzung.
E: clarius@clarius.legal
T: +49 40 257 660 900
Impressum
Datenschutzhinweise
Ergebnis
Ihre Dienststelle ist – soweit sie mindestens 50 Beschäftigte beschäftigt – verpflichtet eine interne Meldestelle einzurichten. Für Dienststellen von Gemeinden und Gemeindeverbänden gilt dies nur nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Laut der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU 2019/1937) gilt die Pflicht jedenfalls für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern und deren untergeordnete Behörden.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine erste, automatisch generierte Einordnung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine rechtsverbindliche Einschätzung.
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