EU-HINWEISGEBERRICHTLINIE TRITT DEZEMBER 2021 IN KRAFT

BRAUCHT IHR UNTERNEHMEN JETZT EIN HINWEISGEBERSYSTEM?

Erfahren Sie hier komprimiert und vollkommen unverbindlich:

  • Wen verpflichtet die EU-Richtlinie 2019/1937 zu einem Hinweisgebersystem?
  • Was bedeutet das für mich?
  • Wie kann ich diese Richtlinie umsetzen?

CLARIUS.LEGAL Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
Neuer Wall 77 | 20354 Hamburg
 www.clarius.legal

WIE KANN SO EIN HINWEISGEBERSYSTEM AUSSEHEN?

GESICHERTE ONLINE-PLATTFORM
Wir richten für Sie eine gesicherte Online-Plattform ein, die Whistleblower – anonym oder unter freiwilliger Offenbarung ihrer Identität – nutzen können.

ZWEI-WEGE-KOMMUNIKATION
Über das Tool besteht jederzeit die Möglichkeit Rückfragen an den Hinweisgeber zu stellen und dabei trotzdem dessen Anonymität zu gewährleisten.

TOOL-ONLY ODER MIT WHISTLEBLOWER-SERVICE
Unser Whistleblower-Tool können Sie als Tool only-Variante, bei der Sie direkt anonym mit dem Hinweisgeber kommunizieren, erwerben oder zusammen mit unserem Whistleblower-Service. In diesem Fall fungiert CLARIUS.LEGAL als Ombudsstelle und koordiniert die gesamte Kommunikation inkl. Rückfragen an den Hinweisgeber.

IN IHRER CI GEBRANDET
Die Online-Plattform wird in Ihrer Corporate Identity (CI) gebrandet. So weiß der Hinweisgeber, dass er sich an die richtige Stelle wendet.

TELEFONHOTLINE
Optional richten wir für Sie eine Telefonhotline ein, die Hinweisgebern einen alternativen Meldeweg bietet.

DSGVO-KONFORM
Die Online-Plattform ist DSGVO-konform und in einem deutschen Rechenzentrum gehostet.

 

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