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    Ist Ihr Dienst ein OTT-Kommunikationsdienst und wird als solcher telekommunikationsrechtlich in der Europäischen Union reguliert? Nutzen Sie unser kostenfreies Online-Tool, um in wenigen Schritten eine Antwort zu erhalten.

    Hinweise zur Nutzung

    Hinweise zur Nutzung

    Dieses Tool richtet sich primär an Anbieter nummernunabhängiger Kommunikationsdienste (sog. Over-the-Top(OTT)-Dienste). OTT-Kommunikationsdienste ermöglichen Software- bzw. App-basierte Kommunikation über das Internet. Beispiele sind Internet(video)telefonie, Messenger und E-Mail.

    Das Tool dient als Hilfestellung zur Feststellung, ob der von ihrem Unternehmen angebotene Dienst in den Anwendungsbereich der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union fällt. Für Anbieter solcher Dienste hat diese Regulierung erhebliche Bedeutung. OTT-Provider müssen neuerdings eine Vielzahl neuer Regeln in Bezug auf ihr Produkt und die mit dessen Bereitstellung verbundenen Prozesse befolgen, anderenfalls riskieren sie hohe Strafen.

    Ob es sich bei dem von Ihnen angebotenen Dienst um einen OTT-Kommunikationsdienst handelt und sie damit der neuen telekommunikationsrechtlichen Regulierung unterfallen, können sie durch die Beantwortung der folgenden Fragen ermitteln.
    Bitte beachten Sie, dass ein negatives Ergebnis nicht zwingend eine telekommunikationsrechtliche Regulierung ausschließt. Der Test hat zum Ziel, neu regulierte OTT-Kommunikationsdienste zu identifizieren. Klassische Telekommunikationsdienste wie rufnummerngebundene Telefonie und Internetzugangsdienste lässt dieser grundsätzlich unberücksichtigt. Diese unterfallen aber weiterhin der Regulierung. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise im Laufe des Testdurchlaufs.

    Rechtlicher Hinweis:
    Dieses Tool bietet nur eine erste Einschätzung und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Die Nutzung begründet kein Mandatsverhältnis. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit für die Inhalte dieses Tools übernehmen.

    Fragenkatalog

    Frage 1: Bereitstellung des Dienstes innerhalb der Europäischen Union

    Der Kodex erfasst ausschließlich Dienste, welche in mindestens einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) angeboten werden (Marktortprinzip). Relevant ist dabei allein die Markttätigkeit. Nicht notwendig ist z. B. eine Niederlassung in der EU.
    Ausreichend ist nach unserer Einschätzung insoweit bereits ein Angebot über Plattformen wie Googles Play Store oder Apples App Store.

    Frage 1: Erbringen Sie Ihren Dienst in mindestens einem Mitgliedstaat der EU oder bewerben Sie Ihren Dienst gegenüber Personen in einem solchen Mitgliedstaat?

    Frage 2: Bereitstellung gegen Entgelt

    Reguliert werden nur solche Dienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden. Diese Voraussetzung wird denkbar weit verstanden. In der digitalen Wirtschaft stellen insbesondere Nutzerdaten für die Marktbeteiligten einen Geldwert dar. Vom Entgeltbegriff umfasst sind:

    • - Geldzahlungen durch den Nutzer,
      - die Offenlegung personenbezogener oder sonstiger Daten durch den Nutzer,
      - die Bezahlung durch Dritte, insbesondere in Fällen einer werbefinanzierten Bereitstellung.
  • Frage 2a: Entrichten die Nutzer Ihres Dienstes eine einmalige oder regelmäßig anfallende Vergütung?

    Frage 2b: Ist der Dienst zwar für den Nutzer kostenlos, werden Sie aber im Zusammenhang mit dessen Bereitstellung durch Dritte bezahlt, insbesondere weil der Nutzer als Bedingung für den Zugang zu dem Dienst Werbung ausgesetzt ist?

    Frage 2c: Fordern Sie von dem Nutzer Ihres Dienstes personenbezogene Daten oder sonstige Daten an, welche der Nutzer Ihnen wissentlich auf direkte oder indirekte Weise zur Verfügung stellt, z. B. die IP-Adresse oder sonstige automatisch generierte Informationen wie durch Cookies gesammelte und übermittelte Informationen

    Frage 3: Erbringung über ein elektronisches Kommunikationsnetz

    Wird die Kommunikation technisch durch eine Signalübertragung über ein elektronisches Kommunikationsnetz realisiert? Nicht erforderlich ist insoweit, dass Sie gegenüber dem Nutzer zur Sicherstellung der Signalübertragung verpflichtet sind. Es genügt insbesondere, wenn die Kommunikationsdaten über das Internet übermittelt werden.

    Frage 3: Werden die Kommunikationsdaten über ein elektronisches Kommunikationsnetz, insbesondere das Internet, übermittelt?

    Frage 4: Kein reiner Inhaltsdienst

    Die reine Bereitstellung von Inhalten als solche unterfällt jedenfalls nicht der Telekommunikations-Regulierung. Nicht vom Kodex betroffen sind somit etwa die Betreiber von Webseiten oder Vermarkter von Rundfunkinhalten, da diese nicht für den Transport der Inhalte zum Nutzer verantwortlich sind.

    Frage 4: Erschöpft sich Ihr Dienst in der Bereitstellung von Inhalten, ohne dass Sie für deren Übermittelung an den Nutzern Verantwortung tragen?

    Frage 5: Interpersoneller Informationsaustausch

    OTT-Kommunikationsdienste ermöglichen einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch zwischen einer endlichen Zahl von Personen. Die Empfänger der Informationen werden dabei von den Personen bestimmt, die die Kommunikation veranlassen oder daran beteiligt sind. Insoweit sind OTT-Dienste mit den klassischen (und weiterhin regulierten) Telekommunikationsdiensten wie Sprachtelefonie funktional identisch.

    Bitte beachten Sie, dass bei Fehlen der Interpersonalität Ihr Dienst nicht zwingend aus der Regulierung entlassen ist. Reguliert sind etwa, wie bisher, auch Internetzugangsdienste oder Machine-to-Machine-Kommunikation.

    Frage 5a: Ermöglicht Ihr Dienst es dem Nutzer, mit anderen Personen zu kommunizieren?

    Frage 5b: Ermöglicht Ihr Dienst es dem Nutzer, die Adressaten der Kommunikation gezielt auszuwählen, sodass dieser immer mit einer begrenzten Anzahl an Personen kommuniziert?

    Frage 5c: Ist der Dienst für beide Seiten interaktiv ausgestaltet, also gibt er dem Empfänger die Möglichkeit zur Antwort?

    Frage 6: Keine untergeordnete Nebenfunktion

    Unreguliert bleiben Kommunikationsdienste, die Kommunikation lediglich als unbedeutende Nebenfunktion zu einem anderen Dienst ermöglichen, mit welchem Sie untrennbar verbunden sind. Ein Hinweis auf eine unbedeutende Nebenfunktion ist ein sehr begrenzter objektiver Nutzen für den Nutzer sowie eine geringe Verwendung des Dienstes durch den Nutzer.

    Dass ein Kommunikationsdienst lediglich eine solche untergeordnete Nebenfunktion darstellt, kann nach unserer Einschätzung nur in engen Ausnahmefällen angenommen werden. Der europäische Gesetzgeber schließt eine solche ausdrücklich aus, wenn die Integration des Dienstes dazu dient, die Anwendbarkeit der Vorschriften für elektronische Kommunikationsdienste zu umgehen.

    Frage 6a: Ist der Kommunikationsdienst in einen anderen Dienst untrennbar integriert?

    Frage 6b: Hat der Kommunikationsdienst einen sehr begrenzten objektiven Nutzen für den Nutzer und wird dieser in der Realität vom Nutzer kaum verwendet?

    Frage 7: Nummernunabhängigkeit

    OTT-Kommunikationsdienste zeichnen sich dadurch aus, dass sie weder eine Verbindung zu öffentlich zugeteilten Nummerierungsressourcen (den altbekannten nationalen und internationalen Rufnummern) herstellen noch die Kommunikation mit solchen Nummern ermöglichen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich von App zu App über das Internet. Die bloße Nutzung einer Nummer als Kennung führt für sich allein noch nicht zur Verneinung der Nummernunabhängigkeit.

    Bitte beachten Sie, dass damit nummerngebundene Kommunikationsdienste keinesfalls aus der Regulierung entlassen sind. Diese bleiben selbstverständlich – wie bisher – reguliert.

    Frage 7: Vermag Ihr Dienst eine Verbindung zu öffentlich zugeteilten Rufnummern herzustellen?

    Sie haben alle Fragen beantwortet. Bitte klicken Sie unten rechts auf "Weiter" um Ihre automatisch generierte Einschätzung zu erhalten.

    Ergebnis

    Automatisch generierte Ersteinschätzung

    Vielen Dank für die Nutzung unseres OTT-Test-Tools.

    Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.

    Hierbei handelt es sich lediglich um eine erste, automatisch generierte Einordnung.

    ­Kontaktieren Sie Schalast Rechtsanwälte für eine rechtsverbindliche Einschätzung.

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    Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.

    Bitte beachten Sie, dass damit eine Regulierung durch anderweitige Spezialgesetze, so in Deutschland insbesondere das Telemediengesetz, in Betracht kommt. Gern unterstützen wir Sie auch in diesem Fall bei der Sicherstellung Ihrer Compliance.

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    Ihr Dienst ist jedenfalls kein „interpersoneller Kommunikationsdienst“ im Sinne des Kodex und somit auch kein OTT-Kommunikationsdienst, wie er gemeinhin verstanden wird.

    Bitte beachten Sie, dass damit eine Telekommunikations-Regulierung nicht zwingend ausgeschlossen ist. Reguliert sind insbesondere auch Internetzugangsdienste und Übertragungsdienste, die für die Machine-to-Machine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden.

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    Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.

    Bitte beachten Sie, dass damit eine Regulierung durch anderweitige Gesetze, so in Deutschland insbesondere das Telemediengesetz, in Betracht kommt. Dies gilt etwa für Videoabrufdienste, Websites, soziale Netzwerke oder Blogs. Gern unterstützen wir Sie auch in diesem Fall bei der Sicherstellung Ihrer Compliance.

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    Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.

    Bitte beachten Sie allerdings, dass die Frage, ob ein Dienst lediglich eine untergeordnete Nebenfunktion zu einem anderen Dienst darstellt, erhebliche Wertungsmöglichkeiten zulässt und somit einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit ausgesetzt ist. Wir empfehlen, diese Einschätzung im Zweifel rechtlich abzusichern.

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    Aufgrund seiner Nummerngebundenheit ist Ihr Kommunikationsdienst nicht als OTT-Dienst zu qualifizieren.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Dienst damit keinesfalls aus der Regulierung entlassen ist. Dieser ist vielmehr – wie bereits unter dem bisherigen Rechtsrahmen – umfassend telekommunikationsrechtlich reguliert. Insoweit müssen der Dienst und Ihre internen Prozesse auch den neuen Vorgaben des Kodex genügen.

    Ein umfassender Compliance-Check ist daher dringend zu empfehlen. Gerne unterstützt Sie Schalast Rechtsanwälte hierbei.

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    Der von Ihnen bereitgestellte Dienst stellt voraussichtlich einen OTT-Kommunikationsdienst dar und unterfällt somit den Vorgaben des Kodex sowie anderweitiger telekommunikationsrechtlicher Regulierung in allen Staaten der EU, in denen Sie den Dienst anbieten.

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