Automatisch generierte Ersteinschätzung
Vielen Dank für die Nutzung unseres OTT-Test-Tools.
Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine erste, automatisch generierte Einordnung.
Kontaktieren Sie Schalast Rechtsanwälte für eine rechtsverbindliche Einschätzung.
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Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.
Bitte beachten Sie, dass damit eine Regulierung durch anderweitige Spezialgesetze, so in Deutschland insbesondere das Telemediengesetz, in Betracht kommt. Gern unterstützen wir Sie auch in diesem Fall bei der Sicherstellung Ihrer Compliance.
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Ihr Dienst ist jedenfalls kein „interpersoneller Kommunikationsdienst“ im Sinne des Kodex und somit auch kein OTT-Kommunikationsdienst, wie er gemeinhin verstanden wird.
Bitte beachten Sie, dass damit eine Telekommunikations-Regulierung nicht zwingend ausgeschlossen ist. Reguliert sind insbesondere auch Internetzugangsdienste und Übertragungsdienste, die für die Machine-to-Machine-Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden.
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Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.
Bitte beachten Sie, dass damit eine Regulierung durch anderweitige Gesetze, so in Deutschland insbesondere das Telemediengesetz, in Betracht kommt. Dies gilt etwa für Videoabrufdienste, Websites, soziale Netzwerke oder Blogs. Gern unterstützen wir Sie auch in diesem Fall bei der Sicherstellung Ihrer Compliance.
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Ihr Dienst unterfällt voraussichtlich nicht der besonderen Telekommunikations-Regulierung der Europäischen Union.
Bitte beachten Sie allerdings, dass die Frage, ob ein Dienst lediglich eine untergeordnete Nebenfunktion zu einem anderen Dienst darstellt, erhebliche Wertungsmöglichkeiten zulässt und somit einem hohen Maß an Rechtsunsicherheit ausgesetzt ist. Wir empfehlen, diese Einschätzung im Zweifel rechtlich abzusichern.
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Aufgrund seiner Nummerngebundenheit ist Ihr Kommunikationsdienst nicht als OTT-Dienst zu qualifizieren.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Dienst damit keinesfalls aus der Regulierung entlassen ist. Dieser ist vielmehr – wie bereits unter dem bisherigen Rechtsrahmen – umfassend telekommunikationsrechtlich reguliert. Insoweit müssen der Dienst und Ihre internen Prozesse auch den neuen Vorgaben des Kodex genügen.
Ein umfassender Compliance-Check ist daher dringend zu empfehlen. Gerne unterstützt Sie Schalast Rechtsanwälte hierbei.
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Der von Ihnen bereitgestellte Dienst stellt voraussichtlich einen OTT-Kommunikationsdienst dar und unterfällt somit den Vorgaben des Kodex sowie anderweitiger telekommunikationsrechtlicher Regulierung in allen Staaten der EU, in denen Sie den Dienst anbieten.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, was nun zu tun ist oder kontaktieren Sie uns, um direkt durch einen unserer Rechtsanwälte beraten zu werden.
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