Lektion 1, Thema 1
In Progress

Rechtsgrundlagen

Der Art. 6 DSGVO ist eine der zentralen Rechtsnormen Er regelt die allgemeinen Rechtsgrundlagen, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten erlauben. Nur wenn eine der dort genannten Rechtsgrundlagen einschlägig ist, dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet man unter Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Hierzu gehören:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. a: Einwilligung des Betroffenen
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b: Die Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrages mit dem Betroffenen notwendig.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. c: Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Vorschrift notwendig.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. d: Die Verarbeitung ist notwendig, um lebenswichtige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person zu schützen.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. e: Die Verarbeitung ist erforderlich für eine Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f: Die Verarbeitung ist zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen erforderlich, es sei denn, die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen überwiegen.

Einwilligung

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten, es sei denn das Gesetz oder die betroffenen Personen erlauben es. Die Erlaubnis der betroffenen Person wird Einwilligung in der DSGVO genannt. Das Gesetz stellt strenge Anforderungen an eine Einwilligung des Betroffenen.

  • Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn …
  • sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht
    • sie widerrufbar ist (Widerruf muss genauso simpel wie Einwilligung selbst sein)
    • Ferner muss sie jede Phase der beabsichtigten Datenverarbeitung umfassen.
    • Der Betroffene ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder  Nutzung hinzuweisen.
    • Die Einwilligung bedarf grundsätzlich der Schriftform, in manchen Fällen kann sie  auch in anderer Form, z.B. elektronisch, erfolgen.
    • Darüber hinaus ist die Einwilligung gegenüber anderen  Textpassagen besonders optisch hervorzuheben.
    • Liegt keine wirksame Einwilligung vor, ist die auf die Einwilligung  gestützte Datenverarbeitung unzulässig. Bereits gespeicherte Daten  müssen gelöscht werden.