26. JANUAR 2022 | WHISTLEBLOWER-WEBINAR VON GERMAN LAW PUBLISHERS UND CLARIUS.LEGAL

WIE KÖNNEN BETROFFENE UNTERNEHMEN UND GEMEINDEN DIE HINWEISGEBERRICHTLINIE UMSETZEN?

Die 2019 verabschiedete EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern betrifft zahlreiche Unternehmen und Gemeinden.
Damit Sie genau wissen, was es damit auf sich hat und wie Sie die Richtlinie umsetzen können, veranstalten German Law Publishers und CLARIUS.LEGAL am 26.01.2022 ein Webinar zum Thema Whistleblowing/Hinweisgebersystem. Bei uns kommen Experten zu Wort und wir diskutieren gemeinsam über die Umsetzung der EU-Richtlinie.

Seien Sie dabei!

Am 16. Dezember 2019 ist die sogenannte Hinweisgeberrichtlinie (EU) 2019/1937 in Kraft getreten. Sie soll den Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, auf ein EU-weit einheitliches Niveau heben und verpflichtet Unternehmen und insbesondere juristische Personen des privaten und öffentlichen Sektors, einen sicheren Meldeweg einzurichten, der Hinweisgeber anregt, intern zu melden anstatt sich an Aufsichtsbehörden oder Medien zu wenden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Diese Frist lief am 17. Dezember 2021 aus. Es ist daher zu erwarten, dass in Deutschland zeitnah nach der Regierungsbildung ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht wird.

SIND SIE BETROFFEN?

Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern werden gemäß der EU-Richtlinie verpflichtet, ein internes Verfahren für den Umgang mit Hinweisgebern einzuführen. Falls keine internen Meldekanäle implementiert werden, haben Hinweisgeber laut EU-Richtlinie die Möglichkeit, eine externe Meldung an die zuständigen Behörden weiterzugeben – mit unkalkulierbaren Risiken für die betroffenen Organisationen.

UND JETZT?

Informieren und Optionen abwägen ist hier der Schlüssel. Bei unserem Online-Event am 26. Januar haben Sie die Möglichkeit, komprimiert Experten zum Thema Whistleblowing zu hören! Namhafte Personen aus Wirtschaft und Recht kommen zu Wort und anschließend werden wir uns wir uns in einer offenen Diskussion darüber austauschen, wie sich die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern konkret umsetzen lässt.

17.00 Uhr
Start der Veranstaltung und Begrüßung durch Dr. Thomas Wegerich

17.05 Uhr
Keynote von Tobias Eggers
Tobias Eggers leitet die Compliance-Beratung der Kanzlei PARK Wirtschaftsstrafrecht und wurde bei Legal500 unter “Names of the next generation” geführt. 2020 gründete er mit dem Expertenrat Mittelstandscompliance eine Gruppe, die wissenschaftliche Standards für angemessene Compliance-Maßnahmen bei Mittelständlern entwickelt.

17.15 Uhr
Keynote von Cornelia Hörnig

Cornelia Hörnig ist als Rechtsanwältin bei der Infineon Technologies AG, einer der 10 größten Halbleiterhersteller weltweit, tätig. Dort berät sie intern zu allen Fragen rund um Kartellrecht und Compliance. Beim Webinar wird sie uns von Infineon Technologies’ Erfahrungen mit ihrem Hinweisgebersystem – der Whistleblower-Hotline – berichten und uns so einen guten Einblick in die Praxis geben.

17.25 Uhr
Diskussionsrunde

18.00 Uhr
Ende der Veranstaltung

*Pflichtfeld

Bei Rückfragen oder falls Sie weitere Informationen benötigen, melden Sie sich gerne per E-Mail an: veranstaltungen@clarius.legal

SIE WOLLEN SICH SCHON VORAB ÜBER EINE MÖGLICHE LÖSUNG INFORMIEREN?

Werfen Sie einen Blick in unser Whistleblower-Plattform-Video:

Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich sehr gerne zur Verfügung. Ich freue mich auf Sie!

Simone Haußmann-Post
Chief Sales/Marketing Officer (CSMO)

T: +49 69 756 625 45 | M: +49 163 826 290 0 | E: simone.haussmann-post@clarius.legal

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